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Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Grunders Spelzenklamm GmbH & Co. KG, Am Ohligberg 26, 66424 Homburg

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung (Hotelaufnahmevertrag) und über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken, der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Landhauses Spelzenklamm in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn das Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Vertragsabschluss/Verjährung

2.1 Vertragspartner sind das Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm zustande. Dem Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen oderschlüssig, durch Leistungserbringung, anzunehmen.
Mit Auftragserteilung, telefonisch oder schriftlich erkennt der Kunde die AGB ́s des Grunder ́s Landhaus Spelzenklamman.

2.2 Alle Ansprüche gegen das Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm beruhen.
3. Leistungen/Preise/Zahlung/Aufrechnung
3.1 Das Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm zugesagten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4 Das Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm erhöht.
3.5 Rechnungen des Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 8 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.6 Das Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung von bis zu 100%, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender

Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Das Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9 Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Vertragspartners. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und erster Vertragsleistung 120 Tage, so hat das Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm das Recht Preiserhöhungen bis maximal 15% vorzunehmen. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen.
3.10 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm aufrechnen oder verrechnen.
4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung oder Stornierung)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem, mit dem Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm, geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht nur wenn das Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer und Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Rücktritt bei Logis bis zu 3 Zimmern (= Individualgast) kann der Kunde bis zum 1. Kalendertag vor Anreisetag vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm auszulösen. Danach steht es dem Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden wie folgt zu pauschalisieren:

a) Ab Anreisetag = 90% der gebuchten Leistungen
4.5 Rücktritt bei Logis ab 4 Zimmern (= Gruppen-Arrangement) kann der Kunde bis zum 22. Kalendertag vor Anreisetag vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm auszulösen. Danach steht es dem Hotel frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden wie folgt zu pauschalisieren:

  1. a)  21. bis 15. Kalendertage vor Anreisetag = 50% des Zimmerpreises

  2. b)  14. bis 4. Kalendertag vor Anreisetag = 70% des Zimmerpreises

  3. c)  ab 3. Kalendertag vor Anreisetag = 90% der gebuchten Leistung

4.6 Rücktritt bei Veranstaltungen und Banketten

Das Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm räumt dem Vertragspartner ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Hierfür gelten die nachfolgenden Bedingungen:
a) Im Falle des Rücktritts des Vertragspartners von der Reservierung hat das Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm Anspruch auf angemessene Entschädigung.

b) Das Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm ist in jedem Fall berechtigt, die vereinbarte Miete in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht möglich ist.
c) Sind Speisen- und Getränkeumsätze vereinbart, werden diese bei Stornierungen anteilig wie folgt in Rechnung gestellt:
Rücktritt bis 90 Tage vor der Veranstaltung: kostenfrei

Rücktritt bis 60 Tage vor der Veranstaltung: 50% des vereinbarten Betrages
Rücktritt unter 60 Tage vor der Veranstaltung: 80% des vereinbarten Betrages
War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl.
d) Soweit Tagungspauschalpreise vereinbart sind, werden diese bei Stornierung anteilig wie folgt in Rechnung gestellt:
Rücktritt bis 45 Tage vor der Veranstaltung: kostenfrei
Rücktritt bis 14 Tage vor der Veranstaltung : 50% des vereinbarten Betrages
Rücktritt unter 14 Tage vor der Veranstaltung: 80% des vereinbarten Betrages
e) Leistungen durch Dritte oder Sonderleistungen, die infolge der Stornierung nutzlos werden, sind in jedem Fall zu bezahlen.
5. Rücktritt der Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern und/oder Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 5.3 Ferner ist das Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6. Zimmerbereitstellung,- Übergabe und - Rückgabe
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Sollten Zimmer im Hause nicht verfügbar sein, wird das Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahe gelegenen Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm gleicher Kategorie anbieten.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer An-spruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
7.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss dem Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber die Anzahl der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich ersparten Aufwendungen zu mindern.
7.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl soll dem Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm frühzeitig, spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch die Anzahl der letztlich vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 7.1 Satz 3 gilt entsprechend.
7.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berück- sichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
7.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm trifft ein Verschulden.
8. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
9. Nachtzuschläge
Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, kann das Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm ab 1.00 Uhr je angefangener Stunde 80,00 € und ab 3.00 Uhr je angefangener Stunde 120,00 € in Rechnung stellen.
10. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
10.1 Soweit das Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
10.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm pauschal erfassen und berechnen.
10.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
10.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
10.5 Störungen an vom Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm diese Störungen nicht zu vertreten hat.
10.6 Sämtliche behördliche Genehmigungen hat der Vertragspartner auf eigene Kosten zu beschaffen, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dem Vertragspartner obliegt die Einhaltung aller relevanten (ordnungs-) rechtlichen Vorgaben. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben wie z.B. GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer u.ä. sind durch den Vertragspartner unverzüglich an den Gläubiger zu zahlen.
11. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
11.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm. Das Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der

Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
11.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.

11.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
12. Haftung des Kunden für Schäden

12.1 Der Kunde haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteil-nehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
12.2 Das Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.

13. Haftung des Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm

13.1 Das Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm beruhen. Einer Pflichtverletzung des Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm auftreten, wird das Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 13.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm.

13.3 Das Grunder ́s Landhaus Spelzenklamm nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr 66424 Homburg. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand 66424 Homburg.
14.2 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 

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